Leistungsumfang der Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Pflegestufe und danach, ob jemand ambulant oder stationär gepflegt werden muss. Dabei gelten zwei Grundsätze: "Vorsorge und Wiederherstellung der Gesundheit vor Pflege" und "ambulante Pflege vor stationärer Pflege".
Die häusliche Pflege hat Vorrang vor einer stationären Unterbringung. Aus diesem Grund legt das Gesetz seinen Schwerpunkt auf die Leistungen, die die Bedingungen für die häusliche Pflege verbessern und die Pflegenden entlasten. Die Höhe der häuslichen Pflegeleistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. In der sozialen Pflegeversicherung steht dem Pflegebedürftigen ein Wahlrecht zwischen der Sachleistung und der Geldleistung zu. Auch eine Kombination von Sach- und Geldleistungen ist möglich. Darüber hinaus leistet die Pflegeversicherung auch für Pflegehilfsmittel, gewährt Zuschüsse zum pflegebedingten Umbau der Wohnung und stellt unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
Ist eine stationäre Pflege erforderlich, so zahlt die Pflegeversicherung bis zu 1.432 Euro monatlich für pflegebedingte Aufwendungen. Um Härtefälle zu vermeiden, stehen für Schwerstpflegebedürftige ausnahmsweise bis zu 1.918 Euro monatlich zur Verfügung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte selbst tragen.
| Leistungen bei häuslicher Pflege | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
| Pflegegeld monatlich | 205 Euro | 410 Euro | 665 Euro |
| Pflegesachleistungen monatlich bis zu in besonderen Härtefällen bis zu | 384 Euro - | 921 Euro - | 1432 Euro 1918 Euro |
| Urlaubs und Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Jahr | |||
| a) bei erwerbsmäßiger Verhinderungspflicht bis zu | 1432 Euro | 1432 Euro | 1918 Euro |
| b) bei Pflege durch Familienangehörige und sonstige nicht erwerbsmäßig tätige Personen | 205 Euro | 410 Euro | 665 Euro |
| ggf. bei nachgewiesenen Aufwendungen der Pflegeperson bis zu | 1432 Euro | 1432 Euro | 1432 Euro |
| Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Vertragseinrichtung monatlich bis zu | 384 Euro | 921 Euro | 1432 Euro |
| Kurzzeitpflege für bis zu vier Wochen im Jahr in einer vollstationären Einrichtung bis zu | 1432 Euro | 1432 Euro | 1432 Euro |
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