Bund
Beihilfe in Geburtsfällen
Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen
- Schwangerschaftsüberwachung
- Hebamme, Entbindungspfleger
- Hauspflegerin (bis zu 14 Tage für eine fremde auspflegerin)
- sowie beihilfefähige Leistungen bei Krankheit
- Unterkunft und Verpflegung in Entbindungsanstalten (Geburtshäusern)
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