Schleswig-Holstein
Besonderheiten
- Keine Abzüge für Praxisgebühr, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und Kur-/Sanatoriumsbehandlung
- Kein Ausschluss von nicht verschreibungspflichtiger bzw. in der GKV nicht mehr verordnungsfähiger Arzneimittel
- Brillengestelle sind in Höhe von 20 EURO beihilfefähig, Gläser im Rahmen bestimmter Höchstbeträge
- Außerhalb Europas sind Aufwendungen anlässlich privater Reisen grundsätzlich nicht beihilfefähig
- Zahnärztliche Heilbehandlung
60% der Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind beihilfefähig.
Implantate nur bei bestimmten Indikationen - nach Genehmigung - Stationäre Krankenhausbehandlung
Wahlleistungen sind nicht beihilfefähig!
Ausnahmen: Personen, die am 01.03.1998 das 70. Lebensjahr bereits vollendet hatten. - Vorsorge: Koloskopie ab 56. Lebensjahr - eine zweite frühestens nach 10 Jahren
- Kostendämpfungspauschale:
- zwischen 50 EURO und 500 EURO in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe - Abweichende Sonderregelungen
Vergleichsangebot zur Restkostenversicherung hier anfordern
Bitte geben Sie Ihre Daten an: