Sachsen
Besonderheiten
- Keine Abzüge für Praxisgebühr, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und Kur-/Sanatoriumsbehandlung
- Selbstbehalt
Pro Kalenderjahr Abzug von 80 EURO
wenn Aufwendungen entstanden sind - unabhängig von der Anzahl der Familienangehörigen
Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen bei Schwangerschaft, Schutzimpfungen.
Kein Abzug außerdem bei Waisen, in der GKV versicherten Beamten oder Beamte in der Elternzeit
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