Saarland
Besonderheiten
- Keine Abzüge für Praxisgebühr, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und Kur-/Sanatoriumsbehandlung
- Zahnersatz
- Material- und Laborkosten sind zu zwei Drittel beihilfefähig
- Edelmetall und Keramik nur noch im Frontzahnbereich (bis Zahn 3) zu 50% beihilfefähig - Dauernde Pflegebedürftigkeit
Berufliche Pflegekräfte häusl. (teilstationär): wie SGB XI, teilstationär höhere Sätze
Stationäre Unterkunft + Verpflegung: bis niedrigsten Satz einer/s
Pflegeheims/-abteilung abzüglich Eigenanteil - Einkommensgrenze für Ehegatten: 15.339 EURO im Vorkalenderjahr
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