Rheinland-Pfalz
Besonderheiten
- Kostendämpfungspauschale
- zwischen 100 EURO und 750 EURO in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe - Abweichende Sonderregelungen - Einkommensgrenze für Ehegatten: 20.450 EURO im Vorvorkalenderjahr
- GKV-Versicherte ohne bzw. mit KV-Zuschuss bis 41 EURO: Beihilfebemessungssatz 100 %
- PKV-Versicherte mit KV-Zuschuss: Reduzierung des Bemessungssatzes um 20%
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