Nordrhein-Westfalen
Besonderheiten
- Keine Abzüge für Praxisgebühr, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und Kur-/Sanatoriumsbehandlung
- Ausschluss von in der GKV nicht mehr verordnungsfähigen Arzneimitteln
- Kein Ausschluss von großen Brücken und mehr als zwei bzw. drei Verbindungselementen
Implantate nur bei bestimmten Indikationen und vorheriger Anerkennung beihilfefähig - Kürzung für Inanspruchnahme von Wahlleistungen für max. 30 Tage pro Kalenderjahr um
15 EURO bei Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers
10 EURO bei Inanspruchnahme der privatärztlichen Behandlung
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