Hessen
Besonderheiten
- Keine Abzüge für Praxisgebühr, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und Kur-/Sanatoriumsbehandlung
- Arznei- und Verbandmittel
- Je verordnetes Arznei- und Verbandmittel erfolgt ein Abzug von 4,50 EURO
- Kein Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen bzw. in der GKV nicht mehr verordnungsfähigen Arzneimitteln - Keine Beihilfe für Zahnersatz innerhalb des 1. Jahres der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
- Fahrtkosten: Abzug von 10 EURO je einfacher Fahrt
- Kürzung der Mehrkosten für das Zweibettzimmer um 16 EURO täglich
- Keine Belastungsgrenze für Eigenanteile bei Arznei- und Verbandmitteln sowie Beförderungskosten
- Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind nicht beihilfefähig
- Einkommensgrenze für Ehegatten
maßgebend sind die Einkünfte des Vorvorkalenderjahres - es gelten nachfolgende Einkommensgrenzen (steuerlicher Grundfreibetrag)
2002: 7.235 EURO
2003: 7.426 EURO
2004: 7.426 EURO
ab 2005: 7.664 EURO
je Kalenderjahr - Sonderregelungen für Aufwendungen für
in der GKV freiwillig Versicherte
privat Krankenversicherte mit Beitragszuschuss
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