Hamburg
Besonderheiten
- Keine Abzüge für Praxisgebühr, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und Kur-/Sanatoriumsbehandlung
- Psycho- oder Verhaltenstherapie nur nach vorheriger Zustimmung der Festsetzungsstelle aufgrund eines Gutachtens
- Keine Wahlleistungen bei Krankenhausbehandlung
- Kostendämpfungspauschale
- zwischen 25 EURO und 500 EURO in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe
- Abweichende Sonderregelungen - Zahnärztliche Heilbehandlung
Kein Ausschluss von mehr als zwei bzw. drei Verbindungselementen - Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind nicht beihilfefähig
- Belastungsgrenze: 2% des jährlichen Einkommens, max. 312 EURO pro Beihilfeberechtigtem einschließlich der berücksichtigungsfähigen Angehörigen
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