Bund
Praxisgebühr und Eigenanteil
- Praxisgebühr - Pro Kalendervierteljahr Abzug von 10 EURO von der Beihilfe für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten durch den Beihilfeberechtigten und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen
- Eigenanteil bei Arznei- und Verbandmitteln, Hilfsmittel und Fahrtkosten-
Minderung der beihilfefähigen Aufwendungen um 10% je Mittel, mindestens um 5 EURO, maximal um 10 EURO (Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre, Kontrolluntersuchungen für Schwangere, Vorsorgeuntersuchungen oder bei festgelegten
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