Bayern
Besonderheiten
- Keine Abzüge für Praxisgebühr, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und Kur-/Sanatoriumsbehandlung
- Kürzung je Arztrechnung im ambulanten Bereich um 6 EURO* je Rechnungsbeleg - unabhängig von der Anzahl der Arztbesuche je Quartal
- Kürzung je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel oder Medizinprodukt um 3 EURO*
- Stationäre Krankenhausbehandlung
- Kürzung für das Zweibettzimmer um 7,50 EURO pro Tag für max. 30 Tage je Kalenderjahr
- Kürzung bei wahlärztlichen Leistungen um 25 EURO pro Tag - kalendertäglich unbegrenzt - Rehabilitationsmaßnahmen
(bisher Sanatoriumsbehandlung, Heilkur)
auch für Versorgungsempfänger und Angehörige beihilfefähig - Ausland
Außerhalb Europas sind Aufwendungen anlässlich privater Reisen grundsätzlich nicht beihilfefähig
* Keine Eigenbeteiligung für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Kindern/Waisen, bei ärztlich veranlassten Folgeuntersuchungen durch Fachärzte
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