Vermögenswirksame Leistungen



Schließen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes Vertrage nach dem Vermögensbildungsgesetz ab (z B. Bausparvertrag, Lebensversicherung etc ), werden auf Antrag vermögenswirksame Leistungen von 6,65 Euro (West und Ost) monatlich gezahlt Teiizeitbeschäftigte Tarifkräfte erhalten den Betrag anteilig (gemäß ihrer regelmäßigen Arbeitszeit). Anders verhält es sich bei teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten. Für sie halbiert sich dieser Betrag (3,32 Euro in West und Ost), sobald die Arbeitszeit reduziert wird, selbst wenn die Minderung der Arbeitszeit nur ein oder zwei Stunden betragt.
Liegen die Bezüge eines Volizeitbeschäftigten, (einschließlich Zulagen und Zuschlage), unterhalb von 971,45 Euro monatlich, betragen die vermögenswirksamen Leistungen 13,29 Euro.

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