Besoldungsordnung W



Tabelle der Grundgehälter für die Bundesbesoldungsordnungen W (Wissenschaft).
Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen erhöht sich das Grundgehalt um die allgemeine Stellenzulage und ggf. Stellenzulagen sowie den Familienzuschlag.

gültig ab 1.8.2004
BesoldungsgruppeW 1W 2W 3
West3405,343890,034723,61
Ost3149,943598,284369,34


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