Besoldungsordnung W
Tabelle der Grundgehälter für die Bundesbesoldungsordnungen W (Wissenschaft).
Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen erhöht sich das Grundgehalt um die allgemeine Stellenzulage und ggf. Stellenzulagen sowie den Familienzuschlag.
gültig ab 1.8.2004
| Besoldungsgruppe | W 1 | W 2 | W 3 |
| West | 3405,34 | 3890,03 | 4723,61 |
| Ost | 3149,94 | 3598,28 | 4369,34 |
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