Besoldungsordnung B (West)



Tabelle der Grundgehälter für die Bundesbesoldungsordnung B (West).
Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen erhöht sich das Grundgehalt um die allgemeine Stellenzulage und ggf. Stellenzulagen sowie den Familienzuschlag.

gültig ab 1.8.2004
BesoldungsgruppeGrundbetrag
B 14914,37
B 25716,99
B 36056,77
B 46412,65
B 56820,95
B 67206,51
B 77581,57
B 87972,48
B 98457,84
B 109965,09
B 1110815,15


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