Hessen
Bemessungssätze
- Ambulante, zahnärztl. Behandlung 50 %
- Stationäre Behandlung 65 %
(außer teilstationäre Behandlungen) - je berücksichtigungsfähigen Angehörigen + 5 %
- Versorgungsempfänger + 10 % max. 70 / 85 %
- Witwen, Witwer + 5 % max. 85 %
- Identischer Bemessungssatz für alle Familienmitglieder
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