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Bemessungssätze



Die Beihilfe bemisst sich nach einem Vomhundertsatz der beihilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz).Maßgebend für die Höhe des Bemessungssatzes ist der Zeitpunkt des Entstehens der aufwendungen. Der Bemessungssatz beträgt für beihilfefähige Aufwendungen


Wenn beide Ehegatten jeweils selbst beihilfeberechtigt sind und zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder haben, erhält nur ein Ehegatte 70 %. Wer das ist, bestimmen die Ehegatten.

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