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Beihilfevorschriften



Ab dem 1. Januar 2005 hat das Land Schleswig-Holstein die Beihilfe neu strukturiert und trennt sich von der unmittelbaren Geltung der Beihilfe des Bundes. Künftig wird die Beihilfe auf der Grundlage einer neuen Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein gewährt. Die errechnete Beihilfe je Kalenderjahr in welchem die Aufwendungen entstanden sind, wird um einen Selbstbehalt gekürzt, der nach sozialen Gesichtspunkten festgelegt ist.

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