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Beihilfevorschriften



Es gelten die Beihifevorschriften des Bundes (BhV) mit der Maßgabe, dass der
Antrag auf Beihilfegewährung bis zu 2 Jahren nach Entstehen der Aufwendungen
oder der Ausstellung der Rechnung gestellt werden kann.

  Beihilfevorschriften Bund
  Beihilfevorschriften Sachsen
  Beihilfeantrag Sachsen

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