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Beihilfevorschriften



Die saarländischen Beihilfevorschriften wurden zum 1. August 2003 geändert.

Beihilfeantrag
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die beantragten Aufwendungen 100,00 Euro übersteigen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann eine Beihilfe dennoch beantragt werden. Die Beihilfe wird auf volle Euro abgerundet.

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