BrandenburgBrandenburg

Beihilfevorschriften



Abweichend von den Beihilfevorschriften des Bundes sind Aufwendungen für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, ein- bzw. Zweibettzimmer) bei stationärer Behandlung nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für am 1. Januar 1999 vorhandene Schwerbehinderte, solange die Schwerbehinderung andauert.

  Beihilfevorschriften Bund
  Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes - Änderungen der Hinweise -
  Beihilfeantrag Brandenburg

Vergleichsangebot zur Restkostenversicherung hier anfordern


Bitte geben Sie Ihre Daten an:

Anrede Familienstand
VornameKinder unter 25
NachnameBeschäftigungsart
Straße, NummerKategorie
PLZ, Ort Bisher versichert
TelefonBundesland
Email Anmerkungen
und Fragen
Ereichbarkeit
GeburtsdatumTT.MM.JJJJ

Hiermit erkläre ich mich mit der Datenschutzerklärung einverstanden