Beihilferegelungen in Bund und Ländern
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen gewährt. Die Beihilfe ersetzt nicht die Eigenvorsorge des Beamten, sondern ergänzt diese. Auf die Beihilfe besteht ein Rechtsanspruch.
Die Gewährung der Beihilfe ist in den Beihilfevorschriften des Bundes sowie der Länder geregelt. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thürigen haben die Beihilfevorschriften des Bundes uneigeschränkt übernommen. In den anderen Ländern weichen die Vorschriften teilweise in geringem Inhalt, teils erheblich ab.
Auf folgenden Seiten werden wesentliche Inhalte der Beihilfevorschriften des Bundes und der einzelnen Länder, insoweit diese von den Vorschriften des Bundes abweichen, erläutert. Ausführliche Beihilfevorschriften können in einer pdf-Datei runtergeladen werden.
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