Bayern
Beihilfevorschriften
Abweichend von den Regelungen des geltenden Rechts fallen bei einer Inanspruchnahme von Wahlleistungen anlässlich eines stationären Krankenhausaufenthalts folgende Eigenbehalte an:
- bei einer Unterbringung im Zweibett-Zimmer werden von den beihilfefähigen Aufwendungen des Patienten 14,50 € pro Liegetag (höchstens 30 Tage im Kalenderjahr) abgezogen und
- bei einer Chefarztbehandlung 25,00 € pro Aufenthaltstag.
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