Rheinland-Pfalz
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
Beihilfefähig sind Aufwendungen für den Ehegatten des beihilfeberechtigten, soweit die Einkünfte des Ehegatten im zweiten Kalenderjahr vor Stellung des Antrags 20.450,00 Euro nicht übersteigen.
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