Nordrhein-Westfalen
Beihilfeantrag
Die Gewährung der Beihilfe hängt davon ab, ob die geltend gemachten Aufwendungen einen Betrag von mehr als 100 Euro übersteigen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so wird davon abweichend Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Bei der erstmaligen Antragsstellung im Kalenderjahr müssen die Aufwendungen mindestens das Eineinhalbfache der Kostendämpfungspauschale betragen.
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