Hessen
Beihilfeantrag
Der Mindestbetrag der geltend gemachten Aufwendungen muss bei 250,00 Euro liegen. Übersteigt die Summte der Aufwendungen aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, dann wird Beihilfe auch gewährt, wenn die Aufwendungen 25,00 Euro übersteigen. Der Beihilfeberechtigte muss die von der Festsetzungsstelle zurückgegebenen Belege noch drei Jahre nach Empfang der Beihilfe aufbewahren und hat sie auf Anforderung vorzulegen, soweit sie nicht bei einer Versicherung verbleiben.
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