HessenHessen

Beihilfeantrag



Der Mindestbetrag der geltend gemachten Aufwendungen muss bei 250,00 Euro liegen. Übersteigt die Summte der Aufwendungen aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, dann wird Beihilfe auch gewährt, wenn die Aufwendungen 25,00 Euro übersteigen. Der Beihilfeberechtigte muss die von der Festsetzungsstelle zurückgegebenen Belege noch drei Jahre nach Empfang der Beihilfe aufbewahren und hat sie auf Anforderung vorzulegen, soweit sie nicht bei einer Versicherung verbleiben.

  Beihilfeantrag Hessen

Vergleichsangebot zur Restkostenversicherung hier anfordern


Bitte geben Sie Ihre Daten an:

Anrede Familienstand
VornameKinder unter 25
NachnameBeschäftigungsart
Straße, NummerKategorie
PLZ, Ort Bisher versichert
TelefonBundesland
Email Anmerkungen
und Fragen
Ereichbarkeit
GeburtsdatumTT.MM.JJJJ

Hiermit erkläre ich mich mit der Datenschutzerklärung einverstanden