Baden-Württemberg
Beihilfeantrag
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die aufwendungen mindestens 300,00 € betragen. Erreichen die aufwendungen diesen Betrag nicht, wird Beihilfe gewährt, wenn der letzte Antrag mindestens zwölf Monate zurückliegt. Der Beihilfeantrag ist vor Ablauf von zwei Kalenderjahren zu stellen, die auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen bzw. der ersten Ausstellung der Rechnung folgen. Bei Fristversäumnis erlischt der Anspruch.
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