Zeitsoldat



Zeitsoldaten erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit die Heilfürsorge und benötigen somit keine Krankenversicherung. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten Zeitsoldaten für einen bestimmten Zeitraum, der von ihrer Dienstzeit abhängig ist, Übergangsgebührnisse. Diese Übergangsgebührnisse betragen 75 % der früheren Dienstbezüge. Der ehemalige Zeitsoldat wird für diese Zeit mit einem Versorgungsempfänger gleichgestellt. Folglich hat dieser einen Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 %.

Vergleichsangebot zur Restkostenversicherung hier anfordern


Bitte geben Sie Ihre Daten an:

Anrede Familienstand
VornameKinder unter 25
NachnameBeschäftigungsart
Straße, NummerKategorie
PLZ, Ort Bisher versichert
TelefonBundesland
Email Anmerkungen
und Fragen
Ereichbarkeit
GeburtsdatumTT.MM.JJJJ

Hiermit erkläre ich mich mit der Datenschutzerklärung einverstanden