Zeitsoldat
Zeitsoldaten erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit die Heilfürsorge und benötigen somit keine Krankenversicherung. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten Zeitsoldaten für einen bestimmten Zeitraum, der von ihrer Dienstzeit abhängig ist, Übergangsgebührnisse. Diese Übergangsgebührnisse betragen 75 % der früheren Dienstbezüge. Der ehemalige Zeitsoldat wird für diese Zeit mit einem Versorgungsempfänger gleichgestellt. Folglich hat dieser einen Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 %.
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