Postbeamte



Die Krankenversorgung der Postbeamten wird in Form von einer Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) erfüllt. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Sie gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Die Postbeamtenkrankenkasse ist in ihrem Bestand geschlossen. Postbeamte im einfachem Dienst erwerben bei der Postbeamtenkrankenkasse die Mitgliedschaft nach Gruppe A, die übrigen Beschäftigten die der Gruppe B. Die Beiträge werden für Mitglieder beider Gruppen aus den monatlichen Bruttobezügen errechnet. Bei der Beitragsberechnung wird auch das Lebensalter berücksichtigt.

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