Polizeibeamte



Polizeibeamte zählen zu Vollzugsbeamten und sind in Deutschland die mit dem Vollzugsdienst der Polizeien betrauten Beamten im Dienste des Bundes oder der Länder.
Plizeibeamte erhalten Bezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A oder B. In Rahmen der Fürsorge erhalten Polizeibeamte Polizeizulagen und Beihilfe bzw. Heilfürsorge.
Bei der Beihilfe erstattet der Dienstherr (Bund oder Länder) einen Teil der Krankheitskosten für den Beamten und seinen Angehörigen. Den Rest der Kosten kann der Polizeibeamte entweder über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung absichern.
Bei Heilfürsorge werden dem Polizeibeamten entweder alle Kosten erstattet oder er erhält Behandlungen durch den Polizeiärztlichen Dienst. Die Angehörigen erhalten die Heilbehandlungskosten.

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