Heilfürsorge



Heilfürsorge ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Unter Heilfürsorge versteht man eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. In der Regel wird die Heilfürsorge denjenigen Beamten gewährt, die während der Dienstausübung besonderen Gefahren ausgesetzt sind wie Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr. In der Regel übernimmt die Heilfürsorge alle erstattungsfähigen Krankheitskosten.

Für Familienmitglieder des Beamten, dem Heilfürsorge zusteht, besteht Anspruch auf Beihilfe, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind. Hier müssen bestimmte Beihilfevorschriften beachtet werden.

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