Anwartschaft
Die Anwartschaftsversicherung dient dem Erwerb und der Wahrung von Rechten für Zeiten, in denen der Versicherungsschutz wegen Krankenversicherungspflicht, Anspruchs auf Familienversicherung oder vorübergehende freie Heilfürsorge, eines längeren Auslandsaufenthaltes oder einer außergewöhnlichen Notlage später wirksam oder unterbrochen wird. Anwartschaften können somit für das Neugeschäft (nicht bei Auslandsaufenthalt, Notlage oder zur Erlangung eines günstigeren Eintrittsalters) und für den Bestand vereinbart werden. Dabei erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, dass nach Ablauf der Anwartschaftszeit seine Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (wieder) in Kraft tritt.
Für den Abschluss der Anwartschaftsversicherung stehen zwei Formen zur Verfügung:
- Kleine Anwartschaft
Für die kleine Anwartschaft beträgt der Anwartschaftsbeitrag monatlich 5% des Tarifbeitrages. Bei (Wieder)inkraftsetzung der Verträge ist der tarifliche Beitrag zum dann erreichten Alter zu entrichten. - Große Anwartschaft
Für die große Anwartschaftsversicherung beträgt der Anwartschaftsbeitrag für Männer monatlich 25%, für Frauen monatlich 15% (bei den Krankentagegeldtarifen 06, 8 und 9 25%) und für Kinder und Jugendliche monatlich 5% des Tarifbeitrages. Bei (Wieder)inkraftsetzung der Verträge ist der tarifliche Beitrag zu zahlen, der sich ergibt, wenn statt der Anwartschaftsversicherung der Tarif abgeschlossen bzw. weitergeführt worden wäre.
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