Anwartschaft



Die Anwartschaftsversicherung dient dem Erwerb und der Wahrung von Rechten für Zeiten, in denen der Versicherungsschutz wegen Krankenversicherungspflicht, Anspruchs auf Familienversicherung oder vorübergehende freie Heilfürsorge, eines längeren Auslandsaufenthaltes oder einer außergewöhnlichen Notlage später wirksam oder unterbrochen wird. Anwartschaften können somit für das Neugeschäft (nicht bei Auslandsaufenthalt, Notlage oder zur Erlangung eines günstigeren Eintrittsalters) und für den Bestand vereinbart werden. Dabei erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, dass nach Ablauf der Anwartschaftszeit seine Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (wieder) in Kraft tritt.

Für den Abschluss der Anwartschaftsversicherung stehen zwei Formen zur Verfügung:


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Geburtsdatum TT.MM.JJJJ