Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte



Ein Beamte wird nicht berufsunfähig sondern dienstunfähig. Ist ein Beamte aus gesundheitlichen Gründen oder wegen seines körperlichen Zustandes unfähig, seinen Dienstpflichten nachzukommen, so ist er dienstunfähig und kann frühzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Wenn ein Beamter aus Krankheitsgründen innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate seinen Dienstpflichten nicht nachgekommen ist und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder seinem Dienst nachkommen wird, so ist er auch als dienstunfähig anzusehen.

Im Falle einer Dienstunfähigkeit und der Versetzung in den Ruhestand bekommen Beamte in der Regel eine Rente von ihrem Dienstherren. Leider ist die Höhe der zu erwartenden Rente bei Dienstunfähigkeit nicht von Anfang an bekannt. Oft ist die Rentenlücke viel höher als erwartet und hat zur Folge, dass der Beamte durch vorzeitige Pensionierung den gewohnten Lebensstandard nicht halten kann. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung schließt die Versorgungslücke. Allerdings ist es sehr wichtig, dass beim Abschluß eine Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive Dienstunfähigkeitsklausel wählt, denn sonst muss man gegenüber dem Versicherer nicht nur Dienstunfähigkeit sondern auch Berufsunfähigkeit beweisen.

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