Diensthaftpflichtversicherung für Beamte
Fügt ein Beamter, Beamtenanwärter oder andere Angestellte im öffentlichen Dienst in Ausübung ihres Dienstes einer anderen Person einen Schaden, so sind sie verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Ebenfalls haften öffentliche Bedienstete gegenüber ihrem Dienstherren, wenn sie ihre obliegende Pflichten verletzen. Geregelt wird das durch Bundesbeamtengesetz § 78 Haftung.
Eine Diensthaftpflichtversicherung, die speziell für Beamte, Beamtenanwärter und andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes entwickelt wurde, bietet ihnen Versicherungsschutz, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes Schaden verursachen. Die Diensthaftpflichtversicherung prüft die Haftpflichtfrage, erstattet berechtigte Ansprüche und wert unberechtigte Ansprüche ab. Die Diensthaftpflichtversicheurng gibt es in Kombination mit privaten Haftpflichtversicherung.
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