Beamtenbesoldung



Beamte werden nicht bezahlt und erhalten weder Lohn noch Gehalt, sondern werden besoldet bzw. erhalten ein „Entgelt“ . Beamte, Richter und Soldaten erhalten laufende Bezüge und ggf. Sonderzahlungen. Den Begriff der Besoldung ist also nicht nur auf Soldaten beschränkt (Wehrdienstleistende bekommen z.B. „Wehrsold“) und Besoldung bzw. Wehrsold macht Berufs- oder Zeitsoldaten und Wehrdienstleistende nicht zu Söldnern, sondern zu „Staatsbürgern in Uniform“.

Nun gibt es ganz verschiedene Beamte und für sie gibt es in der Besoldungsordnung verschiedene mit Buchstaben versehene Gruppen:

„A“ umfasst u.a. Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sowie Soldaten bis zum Dienstrang eines Oberst, also dem höchsten Dienstgrad der Stabsoffiziere unterhalb der Generäle und hat 15 Besoldungsgruppen von „A 2“ bis „A 16“.

„AH“ umfasste u.a. die wissenschaftlichen (Ober-)Assistenten bzw. Ingenieure an Hochschulen (Universitäten) und die Ärzte an den Uni-Kliniken in Baden-Württemberg, läuft aber aus.

„B“ umfasst u.a. Beamte besonderer Ämter des höheren Dienstes, z.B. Abteilungsleiter oder Staatssekretäre in Ministerien und Generäle und die kommunalen Wahlbeamten und hat 11 Besoldungsgruppen von „B 1“ bis „B 11“.

„C“ umfasst die Hochschullehrer (Professoren) außer den Rektoren und hat 4 Besoldungsgruppen von „C 1“ bis „C 4“. Dafür gibt es auch den Buchstaben „H“, diesen aber nicht bundesweit, und „C“ wird auf längere Sicht von „W“ ersetzt (s.u.).

„R“ umfasst die Richter und Staatsanwälte und hat 10 Besoldungsgruppen von „R 1“ bis „R 10“.

„W“ steht für Wissenschaft und umfasst die Hochschullehrer (Professoren) und Rektoren und ersetzt auf längere Sicht „C“. Hier gibt es 3 Besoldungsgruppen von „W 1“ (Juniorprofessoren) bis „W 3“

Des Weiteren gibt es Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld und diverse andere Amts- oder Leistungszulagen, so gab es von 1990 bis 1995 die (inoffiziell so genannte) „Busch-Zulage“ für Beamte aus dem Westen, die im Osten der Bundesrepublik eingesetzt wurden.

Seit 1957 führen die Beamten 7% ihrer Bezüge an einen Pensionsfond ab, damals der halbe Wert des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung (letzterer liegt mittlerweile bei 19,9% vom Bruttoverdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze, bei Knappschaften sogar bei 26,4%). Die Sicherung der Pensionszahlungen für Beamte belasten die Haushalte als interne Schulden, so gab das Bundesinnenminsterium 2005 schon ein Achtel seines Gesamtetats dafür aus und das Land Hamburg wird dafür 2020 sogar ein Viertel (!) seiner Gesamteinnahmen ausgeben müssen, weil das über Jahrzehnte sozialdemokratisch regierte Land sich zu viele Beamte geleistet hat.

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