Die Beamten Laufbahn bzw. Beamten Laufbahngruppen



Die Laufbahn ist die Karriereleiter des Beamten. Sie wird nach Vor- und Ausbildung vierfach unterteilt:

1. Der einfache (bis 1939 „untere“) Dienst (eD) setzt mindestens einen Hauptschulabschluss voraus und umfasst die Besoldungsgruppen „A 2“ (früher beginnend mit der inzwischen weggefallenen Besoldungsgruppe „A 1“) bis „A 6“. Mittlerweile sind jedoch kaum noch Beamte dieser niedrigen Laufbahngruppe anzutreffen, die größte Gruppe sind die Mannschaftsdienstgrade der Bundeswehr.

2. Der mittlere Dienst (mD) setzt mindestens einen Realschulabschluss oder aber einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine zwei- bis zweieinhalbjährige Spezial-Ausbildung voraus und umfasst die Besoldungsgruppen „A 5“ bis „A 9“. Hier sind vor allem die Unteroffiziere der Bundeswehr, die Wachtmeister der Polizei, die Sekretäre bzw. Werkmeister und die Amts- bzw. Betriebs-Inspektoren der Behörden angesiedelt.

3. Der gehobene Dienst (gD) setzt mindestens die (Fach-)Hochschulreife und mehrjährige Berufserfahrung oder in manchen Ämtern einen Fachhochschulabschluss voraus wie früher „Diplom-Betriebswirt/-Finanzwirt/-Kaufmann/-Rechtspfleger“ und „-Verwaltungswirt“ bzw. zukünftig nach der Umsetzung der Bologna-Verträge „Bachelor of Arts“ (B.A.) bzw. „of Laws“ (LL.B) und „Master of Public Administration“ (MPA). Er unterteilt sich den „gehobenen technischen“ und den „gehobenen nicht-technischen Dienst“, des weiteren gibt es „Laufbahnen besonderer Fachrichtungen“. Der gehobene Dienst umfasst die Besoldungsgruppen „A 9“ bis „A 13“ wie z.B. die (Ober-)Leutnante und (Stabs-)Hauptmänner der Bundeswehr, die Regierungs-(Ober-)Räte, Amts-Frauen, -männer und -räte, die Kriminal- bzw. Polizei-Kommissare und die Berufs-, Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschul-Lehrer.

4. Der höhere Dienst (hD) setzt ein mindestens vierjähriges (Fach-)Hochschul-Studium (Diplom, Magister, Master oder Staatsexamen) voraus. Es umfasst u.a. die höheren Offiziere der Bundeswehr vom Major bis zum Vier-Sterne-General, die Gymnasial- und (Fach-)Hochschul-Lehrer (Professoren), Richter und Staatsanwälte. Hier liegen die Besoldungsgruppen „A 13“ bis „A 16“ [(Ober-)Botschafts-/Legations-Räte und (Leitende) Direktoren], „B 1“ bis „B 11“ [Ministerial-Räte und -Dirigenten, Botschafter, (Regierungs-)Präsidenten, Oberste, Generäle und Staatssekretäre], „C 1“ bis „C 4“ bzw. „W 1“ bis „W 3“ [(Junior-)Professoren] und „R 1“ bis „R 10“ [Richter, Staatsanwälte und Gerichtspräsidenten].

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