HessenHessen

Aufwendungen im Todesfall



Beihilfefähig sind:

Zu den Kosten für Leichenschau, Sarg, Einsargung, Aufbahrung, Einäscherung, Urne, den Erwerb einer Grabstelle oder eines Beisetzungsplatzes, die Beisetzung, die Anlegung einer Grabstelle einschließlich der Grundlage für ein Grabmal wird eine Beihilfe bis zur Höhe von 665,00 Euro, in Todesfällen von Kindern bis zur Höhe 435,00 Euro gewährt, wenn Aufwendungen mindestens in dieser Höhe entstanden sind.

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