Baden-Württemberg
Aufwendungen inTodesfällen
Zu Aufwendungen (Leichenschau, Einsargung, Überführung, Aufbahrung, Einäscherung, Beisetzung, Anlegung einer Grabstelle sowie Grundlage für einen Grabstein) werden pauschale Beihilfebeträge gewährt, die gestaffelt sind nach der Höhe der anlässlich des Todes zustehenden Sterbegelder.
| Sterbegelder | Pauschalbeihilfe |
| bis zu 1.500,00 € | in Höhe von 1.900,00 € |
| bis zu 2.700,00 € | in Höhe von 1.300,00 € |
| bis zu 3.900,00 € | in Höhe von 700,00 € |
| bis zu 3.901,00 € | keine Pauschalbeihilfe |
Übersteigen die Sterbegeld den Betrag von 4.900 €, so steht für weitere Aufwendungen keine Beihilfe zu.
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