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Aufwendungen inTodesfällen



Zu Aufwendungen (Leichenschau, Einsargung, Überführung, Aufbahrung, Einäscherung, Beisetzung, Anlegung einer Grabstelle sowie Grundlage für einen Grabstein) werden pauschale Beihilfebeträge gewährt, die gestaffelt sind nach der Höhe der anlässlich des Todes zustehenden Sterbegelder.

SterbegelderPauschalbeihilfe
bis zu 1.500,00 € in Höhe von 1.900,00 €
bis zu 2.700,00 € in Höhe von 1.300,00 €
bis zu 3.900,00 € in Höhe von 700,00 €
bis zu 3.901,00 € keine Pauschalbeihilfe


Übersteigen die Sterbegeld den Betrag von 4.900 €, so steht für weitere Aufwendungen keine Beihilfe zu.

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