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Aufwendungen für eine Heilkur



Zu den Kosten von Unterkunft und Verpflegung wird ein Zuschuss von bis zu 20,00 Euro täglich - maximal 23 Kalendertage - und für anerkannte Begleitpersonen von 15,00 Euro gewährt. Der formlose Antrag muss bei der Festsetzungsstelle mindestens zwölf Wochen vorher unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung eingereicht werden.

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