Nordrhein-Westfalen
Aufwendungen für eine Heilkur
Zu den Kosten von Unterkunft und Verpflegung wird ein Zuschuss von bis zu 20,00 Euro täglich - maximal 23 Kalendertage - und für anerkannte Begleitpersonen von 15,00 Euro gewährt. Der formlose Antrag muss bei der Festsetzungsstelle mindestens zwölf Wochen vorher unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung eingereicht werden.
Vergleichsangebot zur Restkostenversicherung hier anfordern
Bitte geben Sie Ihre Daten an: