Hessen
Aufwendungen bei Geburt
Aus Anlass einer Geburt sind Aufwendungen beihilfefähig für
- Hebamme, ärztliche Hilfe und Schwangerschaftsüberwachung
- Verband- und Arzneimittel
- Unterkunft unf Verpflegung in Entbindungsanstalten
- eine Familien- und Haushaltshilfe bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wenn die Entbindung in einer Krankenanstalt erfolgt und ein Kind unter 15 Jahren im Hauhalt lebt
- eine Haus- und Wochenpflegekraft bei einer Hausentbindung oder einer ambulanten Entbindung in einer Krankenanstalt (längstens für eine Zeitraum von zwei Wochen nach der Geburt)
- notwendige Fahrten im Zusammenhang mit der Entbindung, entsprechende ärztliche Versorgung für das Kind.
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