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Aufwendungen bei Geburt



Zu den aufwendungen für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung wird eine Beihilfe von 128,00 Euro gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte versichert, dass ihm aufwendungen mindesten in dieser Höhe entstanden sind. Entsprechendes gilt, wenn der Beihilfeberechtigte ein Kind adoptiert und es zu diesem Zeitpunkt das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sind beide eilternteile beihilfeberechtigt, wird die Beihilfe der Mutter gewährt.

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GeburtsdatumTT.MM.JJJJ

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