Abwicklung der Abrechnung
Die Krankheitskosten sind grundsätzlich durch Belege (Rechnungen) nachzuweisen. Für den Beamten erfolgt die Abwicklung in der Art und Weise, dass er sich als Privatpatient behandeln und eine Rechnung vom Arzt ausstellen lässt, die auch privat zu bezahlen ist. Zwecks Abrechnung hat der Beihilfeberechtigte grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Er reicht die Originalrechnung nebst Duplikat zuerst bei seiner Beihilfestelle ein. Entsprechende Antragsformulare erhalten Beamte in ihren jeweiligen Dienststellen. Die Beihilfestelle wird die Kopie mit dem Vermerk "Für Beihilfezwecke verwendet" versehen. Die Kopie wiederum reicht der Beihilfeberechtigte nun bei seinem privaten Krankenversicherer ein. Dieser wird im Rahmen des Tarifs die Restkosten erstatten.
- Der Beihilfeberechtigte reicht die Originalrechnung zunächst bei seinem privaten Krankenversicherer ein. Dieser wird auf dem Duplikat nun seinen Erstattungsvermerk versehen. Der Beihilfeberechtigte erhält die Kopie zurück und wird diese bei seiner Beihilfestelle einreichen zur weiteren Abrechnung.
Sind beihilfekomplementäre Quotentarife abgeschlossen, ist ein Einzelnachweis durch den privaten Krankenversicherer nicht notwendig. Es reicht aus, wenn der Beihilfeberechtigte beim ersten Beihilfeantrag durch eine Bescheinigung seines privaten Krankenversicherers nachweist, zu welchen Prozenttarifen er und seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen versichert sind.
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