Abwicklung der Abrechnung



Die Krankheitskosten sind grundsätzlich durch Belege (Rechnungen) nachzuweisen. Für den Beamten erfolgt die Abwicklung in der Art und Weise, dass er sich als Privatpatient behandeln und eine Rechnung vom Arzt ausstellen lässt, die auch privat zu bezahlen ist. Zwecks Abrechnung hat der Beihilfeberechtigte grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Sind beihilfekomplementäre Quotentarife abgeschlossen, ist ein Einzelnachweis durch den privaten Krankenversicherer nicht notwendig. Es reicht aus, wenn der Beihilfeberechtigte beim ersten Beihilfeantrag durch eine Bescheinigung seines privaten Krankenversicherers nachweist, zu welchen Prozenttarifen er und seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen versichert sind.

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