Informationsportal Rund um den öffentlichen Dienst
Mit diesem Informationsportal möchten wir allen Interessierten das Beihilfe- und Besoldungsrecht erläutern. Dabei bemühen wir uns stets, nach bestem Wissen zu informieren. Verbindliche Auskünfte können aber nur von den zuständigen Beihilfestellen gegeben werden. Darüber hinaus informieren wir über Vorsorgemöglichkeiten wie private Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Diensthaftpflichtversicherung.
Beihilfe
Für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im öffentlichem Dienst gelten zahlreiche Besonderheiten: ob Einkommen, Arbeitszeit oder soziale Sicherung, vieles ist anderes geregelt als in der Privatwirtschaft. Dieses Informationsportal informiert über Gesetze, Verordnungen, Zahlen, Daten und Fakten des öffentlichen Dienstes. Ein besonderes Augenmerk richten wir auf Beihilfe, Besoldung und Versorgung.
Die Gewährung der Beihilfe ist in den Beihilfevorschriften des Bundes sowie der Länder geregelt. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Viele Bundesländer haben die Beihilfevorschriften des Bundes uneingeschränkt bzw. mit Abweichungen übernommen. Die Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben ihre eigene Länderverordnungen.